Israelitische Kultusgemeinde Bamberg "Or Chajim"

 

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Mitgliedschaft

Einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen kann jeder erwachsene Jude und jede erwachsene Jüdin, der/die im örtlichen Zuständigkeitsbereich der IKG Bamberg seinen Wohnsitz hat. Auch wer nicht im direkten Örtlichkeitsbereich der IKG Bamberg seinen Wohnsitz hat, kann einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Der Vorstand hat über den Antrag zu entscheiden. Die Satzung der IKG Bamberg kann hierzu eingesehen werden.

Für den Antrag auf Mitgliedschaft sind verschiedene Dokumente erforderlich. Neben dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular (Word-Dokument), benötigen wir von Erwachsenen eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes, die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Heirats- oder Scheidungsurkunde. Bei erfolgtem Übertritt benötigen wir auch eine Kopie des Teudat Giur (Übertrittsbescheinigung des Bet Din). Bei Zuzug von einer anderen jüdischen Gemeinde bitten wir um Beibringung einer (formlosen) Bescheinigung von Mitgliedschaftszeiten. Auch andere, dem Nachweis der jüdischen Abstammung dienliche Dokumente sollten mitgebracht werden. Für die Aufnahme eines Kindes unter 18 Jahren ist die Mitgliedschaft der Eltern Voraussetzung. Für jedes Kind wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Im Folgenden ein Auszug aus § 1 unserer Satzung:

§ 1 Mitgliedschaft

a) Juden beiderlei Geschlechts, die von Geburt an der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehören oder die nach den Vorschriften des Religionsgesetzes in das Judentum aufgenommen wurden, ihren Wohnsitz in Bamberg oder Landkreis Bamberg oder in dessen Einzugsbereich haben und die Mitgliedschaft schriftlich in der Israelitischen Kultusgemeinde beantragt haben, bilden eine religiöse Vereinigung, unter dem Namen

"Israelitische Kultusgemeinde Bamberg"

Über ihre Aufnahme, die schriftlich beantragt werden muss, entscheidet die Vorstandschaft mit Mehrheitsbeschluss.

b) Juden, die ihren Wohnsitz weder in Bamberg noch im Landkreis Bamberg oder dessen Einzugsbereich haben, können auf Antrag und Beschlussfassung der Vorstandschaft in die Israelitische Kultusgemeinde Bamberg aufgenommen werden, sofern sie ihrer Bekenntnissteuerpflicht nachkommen und keiner anderen jüdischen Gemeinde angehören. Über die Aufnahme, die schriftlich beantragt werden muss, entscheidet die Vorstandschaft mit Mehrheitsbeschluss. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb von vier Wochen beim Gemeinderat der Israelitischen Kultusgemeinde Bamberg Einspruch erhoben werden. Der Vorstand berichtet darüber bei der nächsten Gemeindeversammlung.

c) Alle Mitglieder der Gemeinde Bamberg haben ohne Unterschied des Geschlechts, der Staatsangehörigkeit und politischen Überzeugung gleiche Rechte und Pflichten.

Führungen

Synagogen- und Friedhofsführungen am Vormittag werden durch Chasan Rudolph wahrgenommen. Schulführungen sind möglich im Zeitfenster von 10 - 12 Uhr an den Tagen Dienstag und Donnerstag, Erwachsenenführungen sind in der Regel am Mittwoch ab 16 Uhr und nach Vereinbarung. Erwachsenenführungen können auch von Frau Rabbiner Deusel durchgeführt werden.

Bitte laden Sie sich das Antragsformular herunter, drucken es aus und senden es ausgefüllt zurück: Führung Antragsformular (Word-Dokument).

Bitte haben Sie Verständnis, dass Chasan Rudolph bedingt durch seine sonstige Arbeit möglichst nur eine Schulführung pro Woche machen kann, ebenso sind keine Synagogen- und Friedhofsführungen möglich, sondern entweder eine Synagogenführung oder eine Friedhofsführung.

Führungen in der Synagoge und/oder auf dem Friedhof an Freitagen und Samstagen sind wegen Schabbatruhe nicht möglich.
Alle Teilnehmer werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Paß) bei sich zu führen.
Eine unangemeldete Besichtigung oder eine Besichtigung ohne unser Führungspersonal ist leider nicht möglich.

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an unsere zentrale Email-Adresse: ikg-bamberg (at) gmx.de

Hinweis zum Besuch: Herren und Knaben ab 13 Jahren werden gebeten, eine Kopfbedeckung zu tragen.

Darüber hinaus bitten wir, möglichst keine Taschen, Rucksäcke o.ä. mitzubringen, da wir sonst aus Sicherheitsgründen gehalten sind, eine Taschenkontrolle durchzuführen. Ebenso bitten wir um eine für diesen heiligen Ort angemessene Kleidung. Bei Friedhofsführungen wird dringend gebeten, festes Schuhwerk zu tragen.



Unsere Bankverbindung für die Einzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden:


Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig (§ 10b EStG)



Bestattungswesen

Für Beerdigungen sind Chasan Arieh Rudolph für die Chewra Kaddischah, die Sozialreferentin Frau Brutjan, die Verwaltungsreferentin Frau Arnold sowie der Friedhofsverwalter Herr Trager für die Dienste im Todesfall zuständig.

In jedem Fall wenden Sie sich bitte zuerst an den Friedhofsverwalter (Tel 0951-61185) und Chasan Arieh Rudolph vom Kultusamt (Tel. 0951-29787-13).

Für Fragen hinsichtlich des Verhaltens der Hinterbliebenen im Todesfall ist das Kultusamt zuständig. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Beisetzungen grundsätzlich nur für Mitglieder der IKG Bamberg vorgenommen werden können. Bei Beisetzungswünschen von Angehörigen anderer jüdischen Gemeinden, ist ein Antrag an den Vorstand der IKG Bamberg notwendig.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich mit dem Bestattungsinstitur Hohensee & Metzner, Hallstadter Str. 18, 96052 Bamberg, Tel. ++49 (0)951 / 65 55 5. Fax: ++49 (0)951 / 65 69 8 zusammenarbeiten.

Ein Beisetzungsmerkblatt in den Sprachen Deutsch und Russisch ist bei Chasan Arieh Rudolph erhältlich.



Friedhof

Die Israelitische Kultusgemeinde Bamberg hat ihren Friedhof in der Siechenstrasse 102.

Hinweis zum Besuch: Herren und Knaben ab 13 Jahren werden gebeten, eine Kopfbedeckung zu tragen.



Rabbinat

Frau Rabbiner Dr. Deusel hat derzeit Unterrichtszeiten (Stand Oktober 2011) am Mittwoch von 13.30 - 18 Uhr sowie Donnerstag von 17 - 18.30 Uhr. Sprechzeit ist am Donnnerstag von 16 - 17 Uhr und nach Vereinbarung.



Koschere Küche

Unter der Leitung von Rabbiner Yael Deusel und vertretungsweise Chasan Arieh Rudolph ist im Laufe des ersten Halbjahres 2012 ein Koscher-Kochkurs geplant. Bitte haben Sie Verständnis, dass sich der Kurs nur an Gemeindemitglieder richtet. Bitte wenden Sie sich an das Rabbinat.



Juristische Beratung:

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Mikwenbenutzung

Wir versuchen, für unsere Mitglieder die Mikwenbenutzung kostenlos anzubieten. Aus diesem Grund fassen wir Interessenten zusammen und bieten dann für mehrere Mitglieder die Mikwe an.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage für Herren an Chasan Arieh Rudolph zu den üblichen Büroöffnungszeiten, für Damen an Frau Dr. med. Deusel, über ihre email-Adresse unter der RubrikAnsprechpartner.



Stadtteilbeauftragte

An dieser Stelle werden in Kürze die Stadtteilbeauftragten mit Namen und Telefonnummer benannt. Wir bitten unsere Mitglieder, bei Fragen, Besuchswünschen usw. anzurufen. Sofern Sie wünschen, angerufen zu werden, teilen Sie den Stadtteilbeauftrgaten Ihre Telefonnummer und/oder Ihre Adresse mit und erklären Ihr Einverständnis, von ihnen kontaktiert zu werden. Die Stadtteilbeauftragten finden Sie auch unter der Rubrik Ansprechpartner.



Sitemap

Hier finden Sie die Sitemap. Diese ist jedoch noch vorläufig, da mir der sitemap-Generator angegeben hat, es gebe 23 "broken links". Hier anklicken: Sitemap der IKG Bamberg-Webseite.



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