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Serviceangebot
Mitgliedschaft
Einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen kann jeder erwachsene Jude und jede erwachsene Jüdin, der/die im örtlichen
Zuständigkeitsbereich der IKG Bamberg seinen Wohnsitz hat.
Auch wer nicht im direkten Örtlichkeitsbereich der IKG Bamberg seinen Wohnsitz hat, kann einen Antrag auf
Mitgliedschaft stellen. Der Vorstand hat über den Antrag zu entscheiden. Die Satzung der IKG Bamberg kann hierzu
eingesehen werden.
Für den Antrag auf Mitgliedschaft sind verschiedene Dokumente erforderlich. Neben dem ausgefüllten und
unterschriebenen Antragsformular(Word-Dokument) benötigen
wir von Erwachsenen eine beglaubigte Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, eine Meldebestätigung
des Einwohnermeldeamtes, die Geburtsurkunde sowie gegebenenfalls die Heirats- oder Scheidungsurkunde. Bei
erfolgtem Übertritt benötigen wir auch eine Kopie des Teudat Giur (Übertrittsbescheinigung des Bet Din).
Bei Zuzug von einer anderen jüdischen Gemeinde bitten wir um Beibringung einer (formlosen) Bescheinigung von Mitgliedschaftszeiten.
Auch andere, dem Nachweis der jüdischen Abstammung dienliche Dokumente sollten mitgebracht werden.
Für die Aufnahme eines Kindes unter 18 Jahren ist die Mitgliedschaft der Eltern Voraussetzung. Für jedes Kind
wird die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.
Im Folgenden ein Auszug aus § 1 unserer Satzung:
§ 1 (Mitgliedschaft)
a) Juden beiderlei Geschlechts, die von Geburt an der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehören oder die nach den
Vorschriften des Religionsgesetzes in das Judentum aufgenommen wurden, ihren Wohnsitz in Bamberg oder Landkreis
Bamberg haben und beim Einwohnermeldeamt der Stadt Bamberg bzw. des Landkreises Bamberg als Juden gemeldet sind,
bilden eine religiöse Vereinigung unter dem Namen
„Israelitische Kultusgemeinde Bamberg“
b) Juden, die ihren Wohnsitz weder in Bamberg noch im Landkreis Bamberg haben, können auf Antrag und
Beschlußfassung der Vorstandschaft in die Israelitische Kultusgemeinde Bamberg aufgenommen werden.
Über die Aufnahme, die schriftlich beantragt werden muß, entscheidet die Vorstandschaft mit Mehrheitsbeschluß.
Gegen den Beschluß kann der Betroffene binnen eines Monats beim Schiedsgericht des Landesverbands der
Israelitischen Kultusgemeinden K.d.ö.R., München, Einspruch erheben.
…
Führungen
Synagogenführungen werden durch unsere Lehrerin, Frau Goldbaum wahrgenommen. Sie hat hierzu Zeit am
Montag von 14.30 - 16.00 Uhr
Dienstag von 9.30 - 11.00 Uhr
Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage an unsere zentrale email-Adresse: ikg-bamberg (at) gmx.de
Hinweis zum Besuch: Knaben/Herren und verheiratete Damen werden gebeten, eine Kopfbedeckung zu tragen.
Unsere Bankverbindung für die Einzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Spenden:

Die Spenden sind steuerlich abzugsfähig (§ 10b EStG)
Bestattungswesen
Für Beerdigungen sind Chasan Arieh Rudolph für die Chewra Kaddischah, die Sozialreferentin Frau Brutjan, die Verwaltungsreferentin Frau Arnold sowie der Friedhofsverwalter Herr Trager für die Dienste im Todesfall zuständig.
In jedem Fall wenden Sie sich bitte zuerst an den Friedhofsverwalter (Tel 0951-61185) und Chasan Arieh Rudolph vom Kultusamt (Tel. 0951-29787-13).
Für Fragen hinsichtlich des Verhaltens der Hinterbliebenen im Todesfall ist das Kultusamt zuständig. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Beisetzungen nur für Mitglieder der IKG Bamberg vorgenommen werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich mit dem Bestattungsinstitur Hohensee & Metzner, Hallstadter Str. 18, 96052 Bamberg,
Tel. ++49 (0)951 / 65 55 5. Fax: ++49 (0)951 / 65 69 8 zusammenarbeiten.
Ein Beisetzungsmerkblatt in den Sprachen Deutsch und Russisch ist bei Chasan Arieh Rudolph erhältlich.
Friedhof
Die Israelitische Kultusgemeinde Bamberg hat ihren Friedhof in der Siechenstrasse 102.
Hinweis zum Besuch: Herren und verheiratete Damen werden gebeten, eine Kopfbedeckung zu tragen.
Juristische Beratung:
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